Holen Sie sich jetzt Ihr Geld zurück
Wir schützen Sie vor unseriösen Handwerkern
Wie in jeder Branche, so gibt es auch unter den Handwerkern, neben den vielen seriösen Anbietern, auch einige schwarze Schafe. Und leider passiert es mittlerweile tagtäglich: Verbraucher werden von unseriösen Handwerkern mit überteuerten Rechnungen oder mangelhafter Arbeit regelrecht über den Tisch gezogen. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie sich dagegen einfach und ohne lange Rechtsstreitigkeiten zur Wehr setzen können. Weiterhin erfahren Sie, wie Sie auch bereits bezahltes Geld, dank des sogenannten Handwerker-Widerrufs, zurückholen können.
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Was unsere Mandanten sagen
Ohne die Vermittlung eines geeigneten Anwalts über adjustus hätten meine Eltern eine teure Badsanierung beinahe doppelt bezahlt. Doch dank der zügigen Bearbeitung des adjustus-Partneranwalt erhielten sie sogar die bereits bezahlten Gelder vom Handwerker zurück.
Eine Dachreparatur in Höhe von rund 5000,00 € wurde nicht ordentlich ausgeführt. Der Partneranwalt von adjustus hat schnell dafür gesorgt, dass ich meine Abschlagszahlungen zurückbekommen habe und nichts weiter bezahlen musste.
Die Lieferung und der Einbau einer beschädigten Badewanne wurde vom Handwerker vorgenommen. Er wollte mir nach dem Einbau 5% Rabatt auf die defekte Badewanne anbieten. Die Vorgehensweise der vermittelten Anwälte hat mir gefallen – schnell und ohne große Klagerein erhielt ich die Gesamtsumme zurück. Danke adjustus!
Fallbeispiele
Ist Ihnen etwas ähnliches passiert?
Dann fordern Sie jetzt weitere Informationen und die Checkliste zum ‚Handwerker Widerruf' an.
Prüfen Sie jetzt Ihr Widerrufsrecht
Pfusch am Bau oder fühlen Sie sich von unseriösen Handwerkern abgezockt?
- Sie meinen Ihre Handwerkerrechnung ist überteuert?
- Ihre Rechnung ist deutlich höher ausgefallen als erwartet?
- Die beauftragten Arbeiten wurden mangelhaft durchgeführt?
- Oder fühlen Sie sich von Handwerkern regelrecht über den Tisch gezogen?
Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht
Ein klassischer Vertragsabschluss über Handwerkerleistungen sieht wie folgt aus:
- Der Verbraucher ruft den Unternehmer (Handwerker) an und schildert sein Anliegen.
- Der Unternehmer kommt für einen Ortstermin zum Verbraucher.
- Der Unternehmer schickt ein Angebot an den Verbraucher.
- Der Verbraucher erteilt den Auftrag.
Unter diesen Voraussetzungen wurde der Vertrag außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen geschlossen und unterliegt deshalb einer Widerrufsbelehrungspflicht durch den Handwerker.
Das bedeutet für Sie: Der Handwerker hat bei einem wirksamen Widerruf keinen Anspruch auf die Bezahlung seiner Rechnung und muss bereits geleistete Zahlungen an Sie zurücküberweisen.
Der Handwerker Widerruf
Holen Sie sich jetzt professionelle Unterstützung
Wenn Sie den Vertrag mit dem Handwerker außerhalb geschlossener Geschäftsräume geschlossen haben und Ihrem Angebot keine Widerrufsbelehrung des Handwerkers beilag, dann können Sie den Vertrag innerhalb von einem Jahr und 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen und Ihr Geld zurückfordern.
Denn damit unterliegt der Vertrag einer Widerrufsbelehrungspflicht durch den Handwerker und Sie als Verbraucher haben ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB iVm § 312g Abs. 1 BGB!
Mein Team und ich sind gerne für Sie da.
Ihr Maximilian Wittum
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung
Ihre Vorteile beim Handwerker Widerruf
Der (potentielle) Vorteil für Sie als Verbraucher bei einem wirksamen Widerruf:
Sie können die bereits erhaltene Handwerkerleistung behalten und erhalten Ihre erbrachte Leistung (Geld) zurück.
Mit anderen Worten:
Die bereits erbrachte Leistung des Handwerkers können Sie bei einem wirksamen Widerruf bestenfalls umsonst, also zum „Nulltarif“, erhalten!
Handeln Sie jetzt – gemeinsam holen wir auch Ihr Geld zurück.
Ihre Nummer gegen Handwerker-Kummer: +49 (0) 5724 / 965 50
adjustus ist die Plattform für die Vermittlung von ausgewählten und erfahrenen Partneranwälten.
Mit adjustus und kommen Sie schnell und günstig zu Ihrem Recht. adjustus bietet selbst keine eigene Rechtsberatung an.
Informieren Sie sich auch zu folgenden Themen: Der Mütterrente für Freiberuflerin, dem VOTE-Programm (die Lösung für die rechtssichere Erstellung ihrer rechtlichen Vorsorgeunterlagen) sowie dem Sparkassen Skandal bezüglich der Kündigung von Prämiensparverträgen sowie falscher Zinsberechnungen.